interne Verweise§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 28.06.2024) ... 1. Oktober 2009 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (3) Ist die Anmeldung ... 14. Januar 2019 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 14. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden. (4) Ist der Widerspruch ... anzuwenden. (4) Ist der Widerspruch vor dem 14. Januar 2019 erhoben worden, findet § 42 Absatz 3 und 4 keine Anwendung. (5) Ist in einem Verfahren über einen Widerspruch, der vor dem ...
Zitat in folgenden NormenMarkenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 3 PatRMoG Änderung des Markengesetzes ... wird wie folgt gefasst: „§ 164 (weggefallen)". 2. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern ... 2009 eingereicht worden, gilt für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung. (3) Für Erinnerungen und ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes ... sind an dem Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht beteiligt." 24. § 42 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... 1 entsprechend anzuwenden; 4. wird ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke ( § 42 ) auf eine eingetragene Unionsmarke mit älterem Zeitrang gestützt, so ist § 43 ... 1. Oktober 2009 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (3) Ist die Anmeldung ... 14. Januar 2019 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 14. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden. (4) Ist der Widerspruch ... anzuwenden. (4) Ist der Widerspruch vor dem 14. Januar 2019 erhoben worden, findet § 42 Absatz 3 und 4 keine Anwendung. (5) Ist in einem Verfahren über einen Widerspruch, der vor dem ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes ... 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Bei Widersprüchen nach § 42 des Markengesetzes findet Absatz 1 Nummer 2 und 3 keine Anwendung." b) Die bisherigen Abätze 3 ... (§ 38 MarkenG) 200 Widerspruchsverfahren ( § 42 MarkenG ) 331 600 - Grundbetrag für ein ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes ... Veröffentlichungsblatt. (2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs ( § 42 Absatz 1 ) gegen die Schutzgewährung für international registrierte Marken beginnt mit dem ersten ... 1 entsprechend anzuwenden; 4. wird ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke ( § 42 ) auf eine eingetragene Unionsmarke mit älterem Zeitrang gestützt, so ist § 43 ...
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