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§ 11 - Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)
neugefasst durch B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 01.03.2001; FNA: 319-101 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 01.03.2001; FNA: 319-101 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 11 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 11 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird bei dem Beschwerdegericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht. Der Beschwerdeschrift soll die für ihre Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften beigefügt werden.
(2) Die Zulässigkeit der Beschwerde wird nicht dadurch berührt, dass sie statt bei dem Beschwerdegericht bei dem Gericht des ersten Rechtszuges eingelegt wird; die Beschwerde ist unverzüglich von Amts wegen an das Beschwerdegericht abzugeben.
(3) Die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist innerhalb eines Monats, im Falle des § 10 Abs. 2 Satz 1 innerhalb der nach dieser Vorschrift bestimmten längeren Frist einzulegen. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung nach § 10 Abs. 1. Sie ist eine Notfrist.
(4) Die Beschwerde ist dem Beschwerdegegner von Amts wegen zuzustellen.
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Zitierungen von § 11 AVAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AVAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 AVAG Bekanntgabe der Entscheidung
... öffentliche Bekanntmachung erfolgen und hält das Gericht die Beschwerdefrist nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nicht für ausreichend, so bestimmt es in dem Beschluss nach § 8 Abs. 1 ...
§ 25 AVAG Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache (vom 18.06.2011)
... einem anderen Staat anzuerkennen ist, sind die §§ 3 bis 6, 8 Abs. 2, die §§ 10 bis 12, § 13 Abs. 1 bis 3, die §§ 15 und 16 sowie § 17 Absatz 1 und 2 ...
§ 26 AVAG Kostenentscheidung
... 25 Abs. 2 sind die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen. Dieser kann die Beschwerde (§ 11 ) auf die Entscheidung über den Kostenpunkt beschränken. In diesem Falle sind die Kosten ...
§ 28 AVAG Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
... Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11 ) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum ...
§ 35 AVAG Sonderregelungen über die Beschwerdefrist
... Frist wegen weiter Entfernung ist ausgeschlossen. § 10 Abs. 2 und 3 Satz 2 sowie § 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 finden in diesen Fällen keine ...
§ 55 AVAG Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen (vom 26.02.2013)
... §§ 3, 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 3 Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
G. v. 17.04.2007 BGBl. I S. 529, 1058
Artikel 1 AVAGuaÄndG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
... Entfernung ist ausgeschlossen. Dementsprechend finden § 10 Abs. 2 und 3 Satz 2 sowie § 11 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz im Ausland ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 6 EGAUG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (vom 18.06.2011)
... I S. 898) bleibt unberührt." 3. In der Abschnittsüberschrift vor § 11 und in der Überschrift des § 14 wird jeweils das Wort ...
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