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§ 3 - BVL-Gesetz (BVLG)
Artikel 2 G. v. 06.08.2002 BGBl. I S. 3082, 3084; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.11.2002; FNA: 2120-6 Organisation des Gesundheitswesens
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Geltung ab 01.11.2002; FNA: 2120-6 Organisation des Gesundheitswesens
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§ 3 Aufgabendurchführung
(1) Das Bundesamt erledigt im Rahmen der ihm durch § 2 Absatz 1 zugewiesenen Tätigkeiten die Verwaltungsaufgaben des Bundes, die dem Bundesamt durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesen sind.
(2) Das Bundesamt erledigt, soweit keine andere Zuständigkeit gesetzlich festgelegt ist, Aufgaben des Bundes in seinem Tätigkeitsbereich, mit deren Durchführung das Bundesamt vom Bundesministerium beauftragt wird.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes G. v. 7. Januar 2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 m.W.v. 16. Januar 2015
Frühere Fassungen von § 3 BVLG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.01.2015 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes vom 07.01.2015 BGBl. I S. 2 |
aktuell vorher | 28.05.2011 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des BVL-Gesetzes vom 23.05.2011 BGBl. I S. 923 |
aktuell vorher | 04.07.2009 | Artikel 2 Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes vom 30.06.2009 BGBl. I S. 1669 |
aktuell | vor 04.07.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BVLG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BVLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des BVL-Gesetzes
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 923
Artikel 1 1. BVLGÄndG
... das Wort „(Bundesinstitut)" eingefügt. 2. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 1a" durch die Angabe „§ 2 ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 3 VSchDDVG Änderung des BVL-Gesetzes
... b) Die Absätze 4 bis 10 werden die Absätze 2 bis 8. 3. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 1 und 2" durch die Angabe ...
Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
G. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1669
Artikel 2 WVerbrSEG Änderung des BVL-Gesetzes
... und sonstigen Einrichtungen im Ausland übertragen werden." 2. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und ...
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