Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 68 3. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 3. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 3. WOMitbestG Wahlniederschrift (vom 02.09.2015)
...  5. den Wahlvorschlag, dessen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten (§ 68 ); 6. für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriften a) ...
§ 104 3. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...