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Zitierungen von § 103 3. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 3. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 3. WOMitbestG Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben
... für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer erforderlichen Unterlagen; § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf des Tages vor der ...
§ 110 3. WOMitbestG Stimmabgabe
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend ...
§ 113 3. WOMitbestG Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses (vom 02.09.2015)
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. § 16 Abs. 2 und die §§ 19, 20 und 96 ...