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§ 8 - Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Artikel 1 G. v. 27.07.1992 BGBl. I S. 1398; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 05.08.1992; FNA: 404-25 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Belästigungsverbot



(1) 1Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen und den ungehinderten Zugang zu diesen sowie eine gemäß den Absätzen 2 und 3 unbeeinträchtigte Beratung in der Beratungsstelle sicherzustellen. 2Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9. 3Als Beratungsstellen können auch Einrichtungen freier Träger sowie Ärztinnen und Ärzte anerkannt werden.

(2) Es ist untersagt, in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen in einer für die Schwangeren wahrnehmbaren Weise, die geeignet ist, die Beratung der Schwangeren in der Beratungsstelle zu beeinträchtigen,

1.
der Schwangeren das Betreten oder das Verlassen der Beratungsstelle durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren,

2.
der Schwangeren durch Ansprechen wissentlich eine Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen,

3.
die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen,

4.
der Schwangeren Inhalte im Sinne des § 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zur unmittelbaren Wahrnehmung auszuhändigen, zu zeigen, zu Gehör zu bringen oder auf andere vergleichbare Weise zu übermitteln, wenn diese

a)
unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder

b)
offensichtlich geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion wie insbesondere Furcht, Ekel, Scham oder ein Schuldgefühl auszulösen.

(3) Es ist untersagt, das Personal der Beratungsstellen bei der Durchführung der Beratung nach § 6 Absatz 1 und 3 und bei der Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 bewusst zu behindern.





 

Frühere Fassungen von § 8 SchKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.11.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
vom 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 36 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
aktuellvor 15.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 SchKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SchKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchKG Aufklärung (vom 13.11.2024)
... verheimlichen, jederzeit und unverzüglich an eine Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 vermittelt werden. Er macht den Notruf bundesweit bekannt und betreibt kontinuierlich ...
§ 4 SchKG Öffentliche Förderung der Beratungsstellen (vom 13.11.2024)
... Länder tragen dafür Sorge, daß den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt ... (3) Die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 erforderlichen Beratungsstellen haben Anspruch auf eine angemessene öffentliche ...
§ 11 SchKG Übergangsregelung (vom 13.11.2024)
... Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BGBl. I S. 820) steht einer Anerkennung auf Grund des § 8 Absatz 1 und des § 9 dieses Gesetzes ...
§ 28 SchKG Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt (vom 13.11.2024)
... Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 können die Beratung zur vertraulichen Geburt durchführen, wenn sie die Gewähr ... Geburt wohnortnah durchzuführen, können die Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 eine Beratungsfachkraft nach Absatz 1 ...
§ 29 SchKG Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten (vom 13.11.2024)
... zur Entbindung aufnimmt, hat unverzüglich eine Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 im örtlichen Einzugsbereich über die Aufnahme zu informieren. Das Gleiche gilt ...
§ 31 SchKG Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis (vom 13.11.2024)
... Pseudonym nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 bei einer Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 erklären. Sie hat dabei die Angabe nach § 26 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 zu ...
§ 35 SchKG Bußgeldvorschriften (vom 13.11.2024)
... Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder § 13 Absatz 3 Nummer 1 das Betreten oder das Verlassen einer Beratungsstelle oder einer ... erschwert. (2) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich 1. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 2 oder § 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. ... 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder § 13 Absatz 4 Personal behindert. (3) Ordnungswidrig handelt, wer  ... entgegen § 2a Absatz 2 Satz 2 eine schriftliche Feststellung vornimmt, 3. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § ... 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. ...
§ 36 SchKG Einschränkung eines Grundrechts (vom 13.11.2024)
... die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (vom 13.11.2024)
... Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes , Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen ...
§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (vom 13.11.2024)
... 5. Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes , 6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder staatlich ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (vom 13.11.2024)
... und Diensten des Gesundheitswesens, 6. den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, 7. Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen (vom 13.11.2024)
... 5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes , 6. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (vom 13.11.2024)
... 3a. Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist; ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Diensten des Gesundheitswesens, 5. den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, 6. Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in ...

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 36 BRBG 2010 Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... durch die Wörter „im Rahmen der Beratung" ersetzt. 2. In § 8 Satz 3 werden nach den Wörtern „freier Träger" die Wörter „sowie ...

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 7 SchwHiAusbauG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... verheimlichen, jederzeit und unverzüglich an eine Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 vermittelt werden. Er macht den Notruf bundesweit bekannt und betreibt kontinuierlich ... Betreuung der vertraulichen Geburt (1) Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 können die Beratung zur vertraulichen Geburt durchführen, wenn sie die Gewähr ... Geburt wohnortnah durchzuführen, können die Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 eine Beratungsfachkraft nach Absatz 1 hinzuziehen. § 29 Beratung in Einrichtungen ... zur Entbindung aufnimmt, hat unverzüglich eine Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 im örtlichen Einzugsbereich über die Aufnahme zu informieren. Das Gleiche gilt für ... Pseudonym nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 bei einer Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 erklären. Sie hat dabei die Angabe nach § 26 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 zu machen. Die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Artikel 1 2. SchKGÄndG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... wird die Angabe „Abs. 1" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Belästigungsverbot". b) Der ... Absatz 1 bewusst zu behindern." 8. In § 11 werden die Wörter „der §§ 8 und 9" durch die Wörter „des § 8 Absatz 1 und des § 9" ersetzt. ... 11 werden die Wörter „der §§ 8 und 9" durch die Wörter „des § 8 Absatz 1 und des § 9" ersetzt. 9. § 13 wird wie folgt geändert:  ... „den §§ 3 und 8" durch die Wörter „den §§ 3 und 8 Absatz 1 " ersetzt. 16. Die folgenden Abschnitte 7 und 8 werden angefügt:  ... 35 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder § 13 Absatz 3 Nummer 1 das Betreten oder das Verlassen einer Beratungsstelle oder einer ... erschwert. (2) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich 1. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 2 oder § 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. ... 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder § 13 Absatz 4 Personal behindert. (3) Ordnungswidrig handelt, wer  ... § 2a Absatz 2 Satz 2 eine schriftliche Feststellung vornimmt, 3. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § ... 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. ... Schlussvorschrift § 36 Einschränkung eines Grundrechts Durch die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ...