Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2010 aufgehoben
§ 3 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
- Name und Anschrift des Unternehmens oder des Betriebes,
- 2.
- Namen und Telekommunikationsanschlussnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
interne Verweise§ 4 RohstoffStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2008) ... Leitung der Unternehmen und Betriebe. (2) Die Erteilung der Auskünfte zu § 3 Nr. 2 ist freiwillig. (3) Für Unternehmen, deren Inhaber Existenzgründer im ...
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