Akademischer Rat
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- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Kanzler Erster Klasse
3, 4Konsul
Kustos
Legationsrat
Militärrabbiner
5OberamtsratOberrechnungsrat
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- als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof -
Pfarrer5RatSeehauptkapitän
3Fachschuloberlehrer
6, 7, 8Studienrat
- -
- im höheren Dienst -9
Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant
Major
Korvettenkapitän
Stabsapotheker
Stabsarzt
Stabsveterinär
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- 1
- Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
- 2
- (aufgehoben)
- 3
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
- 4
- Im Auswärtigen Dienst.
- 5
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 6
- Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
- 7
- Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 8
- Als Eingangsamt.
- 9
- Mit der Befähigung für ein Lehramt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.