Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident
Botschafter
1Botschaftsrat Erster Klasse
7Bundesbankdirektor
2Direktor3Generalkonsul
4Gesandter
4Leitender Akademischer Direktor
- -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -5
Leitender DekanLeitender Direktor6
Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat
- -
- bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen -7
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat Erster Klasse
7Leitender Regierungsschuldirektor
- -
- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
Oberstudiendirektor
- -
- im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern -8
Oberst
9Kapitän zur See
9Oberstapotheker
9Flottenapotheker
9Oberstarzt
9Flottenarzt
9Oberstveterinär
9---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6 Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3.
8 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.