Änderung Besoldungsgruppe B 1 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 25.07.2024

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Besoldungsgruppe B 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.07.2024 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe B 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe B 1


(Text alte Fassung)

Direktor und Professor 1

---
1 Soweit
nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 5, B 6.

(Text neue Fassung)

Direktor2

Direktor
und Professor 1

---
1 Wenn
nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.
2 Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.


(heute geltende Fassung) 



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