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Änderung Besoldungsgruppe A 13 1) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013
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Besoldungsgruppe A 13 1) a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 13 1) n.F. (neue Fassung) in der am 25.07.2024 geltenden Fassung durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 13 1) | |
Akademischer Rat - als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule - Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar | |
(Text alte Fassung) Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)2 | (Text neue Fassung) |
Kanzler Erster Klasse3, 4 Konsul Kustos Legationsrat | |
Militärrabbiner5 | |
Oberamtsrat Oberrechnungsrat - als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof - Pfarrer 5 Rat Seehauptkapitän3 Fachschuloberlehrer6, 7, 8 Studienrat - im höheren Dienst -9 | |
Stabshauptmann10 Stabskapitänleutnant10 | Stabshauptmann Stabskapitänleutnant |
Major Korvettenkapitän Stabsapotheker Stabsarzt Stabsveterinär | |
--- 1 Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für technische Beamte ausgebrachten Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden. 2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16, B 2, B 3. 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4 Im Auswärtigen Dienst. 5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8 Als Eingangsamt. 9 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen. 10 Für Funktionen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für bis zu 3 Prozent der Gesamtzahl der für Offiziere in dieser Laufbahn ausgebrachten Planstellen. | --- 1 Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. 2 (aufgehoben) 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4 Im Auswärtigen Dienst. 5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8 Als Eingangsamt. 9 Mit der Befähigung für ein Lehramt. |
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