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Änderung Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.01.2020
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Besoldungsgruppe A 6 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 6 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 6 | |
Betriebsassistent 1 Erster Hauptwachtmeister 1, 2 Hauptwart 1 Oberamtsmeister 1 Sekretär 3 | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Korporal Stabskorporal5 |
Stabsunteroffizier4 Obermaat4 | |
--- 1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 50 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. 3 Als Eingangsamt. 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. | --- 1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. 3 Als Eingangsamt. 4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. 5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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