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Änderung Besoldungsgruppe A 2 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.03.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Besoldungsgruppe A 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 2


(Text alte Fassung)

Oberamtsgehilfe

Wachtmeister 1, 2


---
1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.


(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

(heute geltende Fassung)