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Änderung Besoldungsgruppe A 3 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.03.2020
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Besoldungsgruppe A 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 8 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 3 | |
(Text alte Fassung) Hauptamtsgehilfe 1 Oberaufseher 1, 2 Oberschaffner 1, 2 Oberwachtmeister 1, 2, 3, 4 | (Text neue Fassung) Hauptamtsgehilfe Oberaufseher 1 Oberschaffner 1 Oberwachtmeister 1, 2 |
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose | |
Gefreiter5 --- 1 Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist. 2 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3 Im Justizdienst auch als Eingangsamt. 4 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu. 5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. | Gefreiter3 --- 1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. 3 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |
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