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Änderung Besoldungsgruppe A 2 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.03.2020
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Besoldungsgruppe A 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 2 n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 2 | |
(Text alte Fassung) Oberamtsgehilfe Wachtmeister 1, 2 --- 1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. | (Text neue Fassung) (aufgehoben) |
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