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Zitierungen von § 58 BeurkG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 BeurkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeurkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 BeurkG Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten (vom 09.06.2017)
... (2) Der Notar ist berechtigt, Wertpapiere und Kostbarkeiten auch einer Bank im Sinne des § 58 Absatz 2 in Verwahrung zu geben, und ist nicht verpflichtet, von ihm verwahrte Wertpapiere zu verwalten, ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 23 BNotO Aufbewahrung und Ablieferung von Wertgegenständen (vom 01.08.2021)
... sind, zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte zu übernehmen; die §§ 57 bis 62 des Beurkundungsgesetzes bleiben ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Anlage DiRUG zu Artikel 4 Nummer 17 Inhaltsübersicht
... Urkunden Abschnitt 6 Verwahrung § 57 Antrag auf Verwahrung § 58 Durchführung der Verwahrung § 59 Verordnungsermächtigung § 59a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 10 NotBRMoG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... Vertreter" durch die Wörter „seine Notarvertretung" ersetzt. 9. § 58 Absatz 3 Satz 1 und 2 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Über das Notaranderkonto dürfen ...
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 2 NotUntAufbÄndG Änderung des Beurkundungsgesetzes (vom 06.12.2019)
... Abschnitt. 17. Die bisherigen §§ 54a und 54b werden die §§ 57 und 58 . 18. In dem neuen § 58 ... 57 und 58. 18. In dem neuen § 58 Absatz 3 Satz 3 werden nach dem Wort „Notar" die Wörter „oder im Land Baden-Württemberg ... Notariatsabwickler" eingefügt. 19. Nach dem neuen § 58 werden die folgenden §§ 59 und 59a eingefügt: ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 54b Abs. 2" durch die Angabe „ § 58 Absatz 2" ersetzt. 23. Der bisherige Sechste Abschnitt wird Siebter Abschnitt. ... § 63. 26. Der bisherige § 57 wird aufgehoben. 27. Die bisherigen §§ 58 und 59 werden die §§ 64 und 65. 28. Der bisherige § 60 wird ...
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