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Zitierungen von § 3 Gesetz über Bergmannsprämien

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BergPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BergPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV)
neugefasst durch B. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 3135; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 11 BergPDV Antragsrecht des Arbeitnehmers
... Antrag auf Feststellung der Bergmannsprämie durch Bescheid (§ 3 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes) ist bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Lohnabrechnungszeitraum, ...