Eingangsformel - Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung (LuftRegV)

V. v. 02.03.1999 BGBl. I S. 279; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Geltung ab 06.03.1999; FNA: 403-9-1 Nebengesetze zum Sachenrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 96 Abs. 1 und des § 97 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen § 96 Abs. 1 durch Artikel 10a des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) neu gefaßt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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