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Anlage 2 - Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung (LuftRegV)

V. v. 02.03.1999 BGBl. I S. 279; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Geltung ab 06.03.1999; FNA: 403-9-1 Nebengesetze zum Sachenrecht
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Anlage 2


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, Erste Abteilung - Ersatzteillager - (BGBl. I 1999 S. 285)

Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, Zweite Abteilung - Ersatzteillager - (BGBl. I 1999 S. 286)




 

Zitierungen von Anlage 2 LuftRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LuftRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LuftRegV Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
... von Registerpfandrechten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster der Anlage 2 ...