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Zitierungen von § 3 BAföG-AuslandszuschlagsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BAföG-AuslandszuschlagsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG-AuslandszuschlagsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAföG-AuslandszuschlagsV Zuschläge zu dem Bedarf (vom 28.10.2010)
... im Inland liegt (§ 2), 2. die nachweisbar notwendigen Studiengebühren (§ 3 ), 3. Aufwendungen für Reisen zum Ort der Ausbildung (§ 4), 4. ...
§ 7 BAföG-AuslandszuschlagsV Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.08.2008)
... Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland und zur Änderung der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
V. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1162
Artikel 1 BAföG-AuslandszuschlagsVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... 2019 (BGBl. I S. 1048) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „4.600" durch die Angabe „5.600" ersetzt. 2. In ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 13 22. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... 2 Abs. 1 werden die Wörter „Schweiz 140 Euro," gestrichen. 3. In § 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „werden" die Wörter „längstens für die ... Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in ...