interne Verweise§ 25 WEG Beschlussfassung (vom 01.12.2020) ... ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 rechtskräftig verurteilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 WEMoG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ... die Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen gilt § 21." 17. § 17 wird aufgehoben. 18. § 18 wird § 17 und wird wie folgt geändert: ... gilt § 21." 17. § 17 wird aufgehoben. 18. § 18 wird § 17 und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verpflichtet." 19. Nach § 17 wird folgender § 18 eingefügt: „§ 18 Verwaltung und Benutzung ... werden gestrichen. bb) Die Angabe „§ 18" wird durch die Angabe „ § 17 " ersetzt. 25. § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 ...
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