Eingangsformel - Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen (PrfgZFrankrGlStV k.a.Abk.)

V. v. 16.06.1977 BGBl. I S. 857; zuletzt geändert durch V. v. 25.09.1991 BGBl. I S. 1956
Geltung ab 24.06.1977; FNA: 806-21-11-2 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Auf Grund des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der durch Artikel 53 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung des § 28 des Gesetzes vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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