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§ 4 - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979 BGBl. I S. 1922; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Geltung ab 16.11.1979; FNA: 610-10-6 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 16.11.1979; FNA: 610-10-6 Allgemeines Steuerrecht
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§ 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
(2) Der Bewerber muß in dem Antrag angeben
- 1.
- Namen, Wohnsitz oder vorwiegenden Aufenthalt und Anschrift sowie Beruf und Ort der vorwiegend beruflichen Tätigkeit,
- 2.
- den Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung,
- 3.
- ob und bei welcher Stelle er bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht hat,
- 4.
- welche Staatsangehörigkeit er besitzt.
(3) Dem Antrag sind beizufügen
- 1.
- ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang,
- 2.
- beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater,
- 3.
- beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, und über bisher von ihm abgelegte einschlägige Prüfungen; Nachweise über die Arbeitszeit,
- 4.
- ein Paßbild.
(4) u. (5) (weggefallen)
Zitierungen von § 4 DVStB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DVStB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVStB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 DVStB Sonstige Nachweise (vom 23.04.2016)
... Fällen des § 37a Abs. 2 des Gesetzes sind dem Antrag zusätzlich zu den in § 4 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 4 genannten Unterlagen beizufügen 1. (aufgehoben) ...
§ 7 DVStB Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
... sie beruht, geändert werden. (5) Für das Verfahren sind die §§ 1, 4 , 5 und 8 entsprechend ...
§ 8 DVStB Antrag auf Befreiung von der Prüfung
... § 1 Abs. 1 und § 4 gelten sinngemäß für einen Antrag auf Befreiung von der Prüfung nach § ... 38 des Gesetzes mit der Maßgabe, daß der Bewerber in der Erklärung nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 über etwaige frühere Anträge auf Zulassung zur Prüfung oder auf ... (2) Der Bewerber hat dem Antrag auf Befreiung von der Prüfung an Stelle der in § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 genannten Nachweise beizufügen 1. in den Fällen des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 37 EURLHuGBUG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... „sind dem Antrag zusätzlich" werden die Wörter „zu den in § 4 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 4 genannten Unterlagen" eingefügt. 2. In Nummer 2 ...
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