§ 11 (weggefallen)
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443
Artikel 1 StBBerÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften ... § 10 Berufung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse § 11 Ende der Amtszeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse § 12 ... ersetzt. 3. Die §§ 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „§ 10 Berufung der Mitglieder der ... sind, zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. § 11 Ende der Amtszeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse (1) Die Amtszeit der ... sind durch die Steuerberaterkammer für drei Jahre zu berufen. § 10 Absatz 3 und die §§ 11 bis 13 Absatz 1 gelten mit Ausnahme des § 11 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Vor der Berufung ... zu berufen. § 10 Absatz 3 und die §§ 11 bis 13 Absatz 1 gelten mit Ausnahme des § 11 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Vor der Berufung oder Abberufung eines Vertreters der Landwirtschaft ist die ...
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