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§ 1 - Telekom-Arbeitszeitverordnung (TelekomAZV)
V. v. 23.06.2000 BGBl. I S. 931; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 900-10-4-17 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.07.2000; FNA: 900-10-4-17 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten V. v. 12. Oktober 2015 BGBl. I S. 1685 m.W.v. 21. Oktober 2015
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Frühere Fassungen von § 1 TelekomAZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.10.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 12.10.2015 BGBl. I S. 1685 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 TelekomAZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TelekomAZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TelekomAZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten
V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 PostBLArbZKEV Änderung der Telekom-Arbeitszeitverordnung 2000
... Angabe „(Telekom-Arbeitszeitverordnung - TelekomAZV)" ersetzt. 2. In § 1 werden die Wörter „den §§ 2 bis 4" durch die Wörter „dieser ...
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