Zitierungen von § 61 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75 BranntwMonG
... verpflichtet, sobald festgestellt ist, daß der Brennereibesitzer den ihm nach § 61 Abs. 1 und 2 obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist. Ergeben sich Anstände, für ... nachgekommen ist. Ergeben sich Anstände, für die der Brennereibesitzer nach § 61 Abs. 3 in Anspruch genommen werden kann, so kann bis zu deren Erledigung die Zahlung des ...
§ 76 BranntwMonG (vom 08.09.2015)
... den Branntwein vor der Herstellung dem zuständigen Hauptzollamt anmeldet. §§ 59 bis 61 gelten entsprechend. (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 65 BRBG 2010 Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... durch das Wort „Bundesministerium" ersetzt. 14. In § 61 Absatz 4 werden die Wörter „der für die Finanzen zuständige ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Brennereiordnung
Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 211 BrennO
... des Monopolbetriebs ergibt, daß der Brennereibesitzer den ihm nach § 61 Abs. 1 und 2 des Gesetzes obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist. (2) Ist die ...


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