§ 632a Abschlagszahlungen
(1)
1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.
2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern.
3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme beim Unternehmer.
4§ 641 Abs. 3 gilt entsprechend.
5Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
6Die Sätze 1 bis 5 gelten auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind, wenn dem Besteller nach seiner Wahl Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird.
(2) Die Sicherheit nach Absatz 1 Satz 6 kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.
Frühere Fassungen von § 632a BGB
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interne Verweise§ 650m BGB Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (vom 01.01.2018) ... Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a , darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung ... geleistet werden. (4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a , ist eine Vereinbarung unwirksam, die den Verbraucher zu einer Sicherheitsleistung für die ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... Forderungen anzuwenden, die von diesem Zeitpunkt an fällig werden. (2) §§ 632a , 640, 641, 641a und 648a in der jeweils ab dem 1. Mai 2000 geltenden Fassung gelten, ... zum Forderungssicherungsgesetz (1) Die Vorschriften der §§ 204, 632a , 641, 648a und 649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden ...
Artikel 244 EGBGB Abschlagszahlungen beim Hausbau (vom 01.01.2018) ... und Energie durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auch unter Abweichung von § 632a oder § 650m des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu regeln, welche Abschlagszahlungen bei ...
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV ... Gesetzbuchs entsprechend. Für das Recht, Abschlagszahlungen zu verlangen, gilt § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend." 13. § 17 wird wie folgt geändert: a) In ...
Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2022, 2582
Artikel 1 FoSiG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... Bezug auf eine Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen keine Anwendung." 2. § 632a wird wie folgt gefasst: § 632a Abschlagszahlungen (1) Der ... keine Anwendung." 2. § 632a wird wie folgt gefasst: § 632a Abschlagszahlungen (1) Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine ...
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... vom anderen Vertragsteil verlangen kann, die wesentlich höher sind als die nach § 632a Absatz 1 und § 650m Absatz 1 zu leistenden Abschlagszahlungen, oder b) die ... eingefügt: „Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". 17. § 632a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Absatz 1 entspricht. (3) Bei der Berechnung von vereinbarten oder gemäß § 632a geschuldeten Abschlagszahlungen kann der Unternehmer 80 Prozent einer in einem Angebot nach § ... des Vergütungsanspruchs (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a , darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung ... geleistet werden. (4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a , ist eine Vereinbarung unwirksam, die den Verbraucher zu einer Sicherheitsleistung für die ...
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