§ 480 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch *)
Untertitel 4 Tausch
§ 480 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
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