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Zitierungen von § 408 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 408 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 412 BGB Gesetzlicher Forderungsübergang
... einer Forderung kraft Gesetzes finden die Vorschriften der §§ 399 bis 404, 406 bis 410 entsprechende ...
§ 1156 BGB Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger
... für die Übertragung der Forderung geltenden Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger in ...
§ 1158 BGB Künftige Nebenleistungen
... dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger die Vorschriften der §§ 406 bis 408 Anwendung; der Gläubiger kann sich gegenüber den Einwendungen, welche dem ... gegenüber den Einwendungen, welche dem Eigentümer nach den §§ 404, 406 bis 408 , 1157 zustehen, nicht auf die Vorschrift des § 892 ...
§ 1473 BGB Unmittelbare Ersetzung
... dass die Forderung zum Gesamtgut gehört; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 sind entsprechend ...
§ 2019 BGB Unmittelbare Ersetzung
... wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende ...
§ 2111 BGB Unmittelbare Ersetzung
... wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung. (2) Zur Erbschaft gehört auch, was der Vorerbe dem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
G. v. 30.05.1908 RGBl. S. 263; aufgehoben durch Artikel 12 Abs. 1 Nr. 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
§ 69 VVG
... sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende ...
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