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Zitierungen von § 6 EdBBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EdBBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdBBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EdBBeitrV Ermittlung des Bonitätsfaktors (vom 16.12.2011)
... 5 und zu 50 Prozent auf einer Bonitätseinschätzung auf Grundlage von Ratings nach § 6 beruhen muss. (2) Aus der Bonitätsnote ergibt sich der für die ... abweichend von den Absätzen 1 und 2 der Bonitätsfaktor 1,1. Die §§ 5 bis 7 sind insoweit nicht ...
§ 7 EdBBeitrV Vorlagepflicht, vorläufige Festsetzung und Ausschlussfrist (vom 16.12.2011)
... und der Bonitätsnote gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 5 erforderlichen Informationen und Unterlagen bis zum 1. Juli des jeweiligen ... erforderlichen Informationen und Unterlagen gemäß § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 5 nicht fristgerecht vor, gilt für das Institut bezogen auf das aktuelle ...
Anlage 2 EdBBeitrV (zu § 6 Absatz 1) Bonitätseinschätzung auf Grundlage von Ratings (vom 16.12.2011)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der EdB-Beitragsverordnung
V. v. 12.12.2011 BGBl. I S. 2684
Artikel 1 3. EdBBeitrVÄndV Änderung der EdB-Beitragsverordnung
... Fall mindestens 30.000 Euro." 3. Nach § 3 werden die folgenden §§ 4 bis 7 eingefügt: „§ 4 Ermittlung des Bonitätsfaktors  ... 5 und zu 50 Prozent auf einer Bonitätseinschätzung auf Grundlage von Ratings nach § 6 beruhen muss. (2) Aus der Bonitätsnote ergibt sich der für die ... abweichend von den Absätzen 1 und 2 der Bonitätsfaktor 1,1. Die §§ 5 bis 7 sind insoweit nicht anzuwenden. § 5 Bonitätseinschätzung auf ... maßgeblichen Kennzahlen nach Anlage 1 Nummer 1 beziehen. § 6 Bonitätseinschätzung auf Grundlage von Ratings (1) Die ... und der Bonitätsnote gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 5 erforderlichen Informationen und Unterlagen bis zum 1. Juli des jeweiligen ... erforderlichen Informationen und Unterlagen gemäß § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 5 nicht fristgerecht vor, gilt für das Institut bezogen auf das aktuelle ... bis zum 15. Dezember 2011 geltenden Fassung zu erheben." 5. Der bisherige § 6 wird § 9. 6. Der Verordnung werden die folgenden Anlagen 1 und 2 angefügt: ... soweit erforderlich angepasst und weiterentwickelt wird. Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Bonitätseinschätzung auf Grundlage von Ratings Die ...

Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Artikel 5 CRDIVAnpV Änderung der EdB-Beitragsverordnung
... die Wörter „Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" ersetzt. 5. In § 6 Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 2 wird jeweils das Wort „Einlagenkreditinstituten" durch das Wort ...
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