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§ 4 - Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)

G. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1350; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
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§ 4 Erhebungsmerkmale



(1) Folgende Erhebungsmerkmale werden jährlich ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung erfragt:

1.
Gemeinde; Gemeindeteil; leerstehende Wohnung; Baualtersgruppe der Wohnung; Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung; Zahl der Haushalte in der Wohnung und der Personen im Haushalt; Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang; Wohn- und Lebensgemeinschaft; Veränderung der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung; Geschlecht; Geburtsjahr und -monat; Familienstand; Aufenthaltsdauer; Staatsangehörigkeiten;

2.
a)
für eingebürgerte Personen:

ehemalige Staatsangehörigkeit, Jahr der Einbürgerung;

b)
für Ausländer:

Zahl und Alter der im Ausland lebenden Kinder; im Ausland lebender Ehegatte oder im Ausland lebende Eltern;

3.
Art des überwiegenden Lebensunterhaltes; Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach eigener oder Witwen-, Waisenrente, -pension; Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen; Höhe des monatlichen Nettoeinkommens sowie des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nach Einkommensklassen in einer Staffelung von mindestens 150 Euro;

4.
Art des Rentenversicherungsverhältnisses zurzeit der Erhebung;

5.
Besuch von Schule, Hochschule in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr sowie Art der besuchten Schule oder Hochschule;

6.
höchster Schulabschluss an allgemein bildenden Schulen und, falls kein beruflicher oder Hochschulabschluss vorhanden ist, Jahr des Abschlusses; höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss, Fachrichtung und Jahr des höchsten beruflichen Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses;

7.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr; Gesamtdauer der Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen nach Stunden und im letzten Jahr nach Stunden, Tagen oder Wochen; Zweck dieser Lehrveranstaltungen und Fachrichtung der letzten Lehrveranstaltung;

8.
regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit; geringfügige Beschäftigung; Arbeitsuche;

9.
für Erwerbstätige:

Wirtschaftszweig des Betriebes; Betriebsgröße; Lage der Arbeitsstätte; Erwerbstätigkeit zu Hause; ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf; Berufswechsel; Jahr und Monat des Beginns der Tätigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbständiger; normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitszeit sowie arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für den Unterschied; Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit; Ursachen einschließlich der arbeitsmarktbezogenen Gründe für Teilzeittätigkeit; befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag; Ursachen eines befristeten Arbeitsvertrages; Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit; Schichtarbeit; Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit; Nachtarbeit; durchschnittlich je Nacht geleistete Arbeitsstunden; Abendarbeit; zweite Erwerbstätigkeit;

10.
bei zweiter Erwerbstätigkeit:

regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit; Wirtschaftszweig des Betriebes; ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf; normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitsstunden; tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitsstunden;

11.
für Arbeitslose und Arbeitsuchende:

Bezug von Arbeitslosengeld, -hilfe; Art, Anlass und Dauer der Arbeitsuche; Art und Umfang der gesuchten Tätigkeit; Zeitspanne des letzten Kontakts mit einer Arbeitsvermittlung; Verfügbarkeit für eine neue Arbeitsstelle; Gründe für die Nichtverfügbarkeit; Erwerbs- oder sonstige Tätigkeit vor der Arbeitsuche;

12.
für Nichterwerbstätige:

frühere Erwerbstätigkeit; Zeitpunkt der Beendigung sowie Gründe für die Beendigung der letzten Tätigkeit; Wirtschaftszweig, ausgeübter Beruf und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit; arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für die Nichtarbeitsuche;

13.
für Nichterwerbspersonen:

Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit; Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Gründe für die Nichtverfügbarkeit;

14.
Situation ein Jahr vor der Erhebung:

Wohnsitz; Nichterwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig.

(2) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:

1.
Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung nach Versicherungssummenklassen;

2.
für Erwerbstätige:

Art der geleisteten Schichtarbeit; Art der betrieblichen Altersversorgung; vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag;

3.
Dauer einer Krankheit oder Unfallverletzung; Art des Unfalls; Art der Behandlung; Krankheitsrisiken; Körpergröße und Gewicht; amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft; Grad der Behinderung;

4.
Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern sie seit 1960 ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten, Zuzugsjahr sowie, falls eingebürgert, ehemalige Staatsangehörigkeit.

(3) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2006 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:

1.
Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum; Baualtersgruppe; Fläche der gesamten Wohnung; Nutzung der Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter; Eigentumswohnung; Einzugsjahr des Haushalts; Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen;

2.
bei Mietwohnungen:

Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten.

(4) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2007 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:

1.
Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten, Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung sowie sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung; Art des Krankenversicherungsverhältnisses; zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz;

2.
für Erwerbstätige:

überwiegend ausgeübte Tätigkeit; Betriebs-, Werksabteilung; Stellung im Betrieb.

(5) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2008 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:

1.
für Schüler, Studenten und Erwerbstätige:

Gemeinde, von der aus der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird; Lage der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel; Entfernung und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte;

2.
für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren:

Zahl der lebend geborenen Kinder.





 

Frühere Fassungen von § 4 MZG 2005

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
vom 30.10.2007 BGBl. I S. 2526

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 MZG 2005

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MZG 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MZG 2005 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 MZG 2005 Auskunftspflicht
... (2) Auskunftspflichtig sind: 1. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 13, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 4 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. ... Auskunft erteilt; 2. zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 3 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Wohnungsinhaber, ersatzweise die ... (4) Die Auskünfte über das Erhebungsmerkmal Wohn- und Lebensgemeinschaft nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, das Erhebungsmerkmal vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag ... 1, das Erhebungsmerkmal vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 ... und angelegter Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale nach § ...
§ 11 MZG 2005 Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
... monatlich die für den Vormonat verfügbaren Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 1 an das Statistische Bundesamt, das sie unverzüglich zusammenstellt und die Ergebnisse ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
G. v. 30.10.2007 BGBl. I S. 2526
Artikel 1 MZGuBevStatGÄndG Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
...  4 Abs. 5 des Mikrozensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) wird wie folgt gefasst: ...