Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
Anlage 3 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3418; aufgehoben durch § 76 V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-26 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-26 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Anlage 3 Angaben zu den Handelsbuchpositionen gemäß § 1 Absatz 12 KWG
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1997 S. 3437)
Zitierungen von Anlage 3 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 GroMiKV Quartalsmäßige Meldungen der Positionen des Handelsbuchs
... Vormonats zum Geschäftsschluß nach Maßgabe des Vordrucks gemäß Anlage 3 der für das Institut zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank anzuzeigen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6642/a94600.htm