interne Verweise§ 189 BRAO Einberufung der Hauptversammlung (vom 26.10.2024) ... (5) Die Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer kann in entsprechender Anwendung des § 86a Absatz 2 vorsehen, dass die Hauptversammlung auch als hybride oder virtuelle Hauptversammlung stattfinden ... auch als hybride oder virtuelle Hauptversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 86a Absatz 3 ...
§ 191c BRAO Einberufung und Stimmrecht (vom 26.10.2024) ... Die Geschäftsordnung der Satzungsversammlung kann in entsprechender Anwendung des § 86a Absatz 2 vorsehen, dass die Satzungsversammlung auch als hybride oder virtuelle Satzungsversammlung ... als hybride oder virtuelle Satzungsversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 86a Absatz 3 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 2 ViVaJuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... a) Nach der Angabe zu § 86 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 86a Durchführung der Kammerversammlung". b) Nach der Angabe zu § 211 wird ... Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 16. Nach § 86 wird folgender § 86a eingefügt: „§ 86a Durchführung der Kammerversammlung ... und 5. 16. Nach § 86 wird folgender § 86a eingefügt: „ § 86a Durchführung der Kammerversammlung (1) Die Kammerversammlung findet vorbehaltlich ... „(5) Die Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer kann in entsprechender Anwendung des § 86a Absatz 2 vorsehen, dass die Hauptversammlung auch als hybride oder virtuelle Hauptversammlung stattfinden ... auch als hybride oder virtuelle Hauptversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 86a Absatz 3 entsprechend." 20. Dem § 191c wird folgender Absatz 3 angefügt: ... Die Geschäftsordnung der Satzungsversammlung kann in entsprechender Anwendung des § 86a Absatz 2 vorsehen, dass die Satzungsversammlung auch als hybride oder virtuelle Satzungsversammlung ... auch als hybride oder virtuelle Satzungsversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 86a Absatz 3 entsprechend." 21. § 191e Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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