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§ 18 - Häftlingshilfegesetz (HHG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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§ 18 Unterstützungen
1Den in § 17 Satz 1 genannten Personen können zur Linderung einer Notlage Unterstützungen gewährt werden. 2Unterstützungsleistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind bei der Unterstützung nach Satz 1 zu berücksichtigen. 3Die Leistungen nach Satz 1 bleiben als Einkommen und als Vermögen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. 4Ein Antrag auf Leistungen nach Satz 1 kann letztmalig bis zum 30. Juni 2016 gestellt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes G. v. 7. November 2015 BGBl. I S. 1922 m.W.v. 12. November 2015
Frühere Fassungen von § 18 HHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.11.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 07.11.2015 BGBl. I S. 1922 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 HHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 HHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 HHG Finanzierung (vom 12.11.2015)
... Für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 18 kann die Stiftung die ihr für diese Zwecke noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ...
§ 17 HHG Personenkreis
... die in § 1 Abs. 1 genannten Personen gefördert. Auf die Förderung nach § 18 besteht kein Rechtsanspruch. § 12 gilt mit der Maßgabe, daß das Einvernehmen mit ...
§ 20 HHG Stiftungsrat (vom 08.09.2015)
... unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe Unterstützungen nach § 18 gewährt werden können; Satzung und Richtlinien bedürfen der Genehmigung des ...
§ 22 HHG Entscheidung über Anträge (vom 12.11.2015)
... Zur Entscheidung über Anträge nach § 18 wird bei dem Vorstand ein Ausschuß gebildet. (2) Der Ausschuß besteht ...
§ 25b HHG Sonstige Vorschriften
... Leistungen nach den §§ 9a bis 9c und § 18 unterliegen in der Person des unmittelbar Berechtigten nicht der ...
Zitat in folgenden Normen
Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Anlage I Kapitel II D II EV Sachgebiet D - Kriegsfolgenrecht
... b) In § 17 Satz 2 wird nach dem Wort Förderung die Angabe nach § 18 eingefügt. c) § 18 wird wie folgt geändert: ... Förderung die Angabe nach § 18 eingefügt. c) § 18 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung ... beantragt worden sind. e) In § 22 Abs. 1 wird die Angabe § 18 Abs. 1 durch die Angabe § 18 ersetzt. 3. Verordnung über die ... e) In § 22 Abs. 1 wird die Angabe § 18 Abs. 1 durch die Angabe § 18 ersetzt. 3. Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 07.11.2015 BGBl. I S. 1922
Artikel 1 HHGuBVFGÄndG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt." 2. In § 18 Satz 3 werden im Hauptsatz nach den Wörtern „als Einkommen" die Wörter ... die Wörter „und als Vermögen" eingefügt. 3. Dem § 18 wird folgender Satz angefügt: „Ein Antrag auf Leistungen nach Satz 1 kann ...
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Artikel 2 HKStAufhG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... 16 Finanzierung (1) Für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 18 kann die Stiftung die ihr für diese Zwecke noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ...
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