Der Ausbildungsberuf Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik wird gemäß §
25 der
Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nr. 23, Kraftfahrzeugtechniker, der Anlage A der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.