Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
Anlage 2 Meldung für das Sommersemester 19.. /Wintersemester 19.. /19..
(siehe BGBl. I 1996 S. 570)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 SKV-MV Meldungen (vom 01.01.2017) ... die Hochschule der zuständigen Krankenkasse auf dem Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 unverzüglich das Datum der Einschreibung. Die Hochschule hat der Krankenkasse ... handelt; für die Übermittlung ist der Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 zu verwenden. Zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Hochschulen ...
§ 9 SKV-MV Übergangsvorschrift ... das Wintersemester 1996/97 können Vordrucke nach dem Muster der Anlagen 2 und 3 der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vom 30. Oktober 1975 ... Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 dieser oder nach dem Muster der Anlage 2 der bisher geltenden Meldeverordnung bei der Hochschule ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
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