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§ 9 - Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
G. v. 12.09.2003 BGBl. I S. 1894; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Geltung ab 19.09.2003; FNA: 7824-7 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 19.09.2003; FNA: 7824-7 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 9 Außenverkehr
Der Verkehr mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und dritter Staaten sowie den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union obliegt dem Bundesministerium. Es kann diese Befugnis auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. Die obersten Landesbehörden können die Befugnis nach Satz 2 auf andere Landesbehörden übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon G. v. 9. Dezember 2010 BGBl. I S. 1934 m.W.v. 15. Dezember 2010
Frühere Fassungen von § 9 LegRegG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 15 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 LegRegG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LegRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LegRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 15 BMELV-EUAnpG Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
... durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt. 4. In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter ...
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