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§ 11 - Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
G. v. 12.09.2003 BGBl. I S. 1894; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Geltung ab 19.09.2003; FNA: 7824-7 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 19.09.2003; FNA: 7824-7 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 11 Einziehung
Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 begangen worden, so können Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes G. v. 10. Februar 2008 BGBl. I S. 130 m.W.v. 15. Februar 2008
Frühere Fassungen von § 11 LegRegG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.02.2008 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes vom 10.02.2008 BGBl. I S. 130 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 LegRegG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 LegRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LegRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
G. v. 10.02.2008 BGBl. I S. 130
Artikel 1 1. LegRegGÄndG
... durch die Angabe Verordnung (EG) Nr. 1028/2006" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 wird die Angabe § 11 Abs. 1" durch die Angabe § 10 Abs. 1" ... (EG) Nr. 1028/2006" ersetzt. 4. In § 11 Abs. 1 wird die Angabe § 11 Abs. 1" durch die Angabe § 10 Abs. 1" ersetzt. 5. § 12 Abs. 1 ...
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