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Anlage - Abfallverbringungsgebührenverordnung (AbfVerbrGebV)

V. v. 17.12.2003 BGBl. I S. 2749; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 22 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 24.12.2003; FNA: 2129-15-8-2 Umweltschutz
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Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis



 VerwertungBeseitigung
AbfallartAnhang IV
(„Gelbe" Abfallliste)
der Verordnung
(EG) Nr. 1013/
2006 1)
Gefährliche Abfälle
gemäß Anhang V
sowie Abfälle
Nr. AB 130, AC 250,
AC 260 und AC 270
gemäß Anhang IV
der Verordnung (EG)
Nr. 1013/2006 1)
Andere Abfälle
Grundgebühr in
Euro
505050
Zuschlag je ange-
fangene 25t der
notifizierten
Menge in Euro
1,51,51


1.
Abfälle, die nicht einem der Anhänge III, IIIA, IIIB, IV und IVA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1) zugeordnet worden sind, werden wie Abfälle des Anhangs IV behandelt.

2.
Für in Anhang III („Grüne" Abfallliste) oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1) aufgeführte Abfälle, für die ein Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt, gemäß Artikel 37 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1) ein Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1013/ 2006 1) wählt, wird lediglich die Grundgebühr erhoben. Dies gilt auch gemäß Artikel 37 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1), wenn ein Staat keine Bestätigung gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 1) erteilt oder wenn an einen Staat kein Ersuchen ergangen ist.

3.
Im Falle der elektronischen Übermittlung von Notifizierungsunterlagen (insbesondere von Notifizierungsformularen und Begleitformularen) in einem vom Umweltbundesamt vorgegebenen standardisierten Datenformat wird eine Gebührenermäßigung auf den Zuschlag in Höhe von einem Drittel gewährt. Das Datenformat ist auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) veröffentlicht.

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1)
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 in der jeweils geltenden Fassung.





 

Frühere Fassungen von Anlage AbfVerbrGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.07.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung
vom 23.05.2007 BGBl. I S. 952

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.