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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen, die in Belgien lagern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EÖlBBELV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EÖlBBELV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EÖlBBELV
... Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Gesetz) kann mit den in § 2 dieser Verordnung bezeichneten Beständen an bevorratungspflichtigen Erdölerzeugnissen ...
§ 3 EÖlBBELV
... Unternehmer ein Verzeichnis beizufügen, das aufgegliedert in die Bestandsgruppen des § 2 Nr. 1 bis 3 folgende Angaben enthält: 1. Art und Menge der ... die Bestände befinden. (2) Bei den Meldungen über Bestände nach § 2 Nr. 1 und 2 ist außerdem der Rechtsgrund der Verfügungsberechtigung anzugeben.  ... anzugeben. (3) Den Meldungen über Bestände nach § 2 Nr. 3 sind auch eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung des belgischen Unternehmers ... 3 sind auch eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung des belgischen Unternehmers (§ 2 Nr. 3 Buchstabe b) und eine Ablichtung der Zustimmungserklärung des für die Energie ... des für die Energie zuständigen Ministers des Königreichs Belgien (§ 2 Nr. 3 Buchstabe c) ...
 
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