Zitierungen von § 2 Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen, die in Belgien lagern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EÖlBBELV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EÖlBBELV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EÖlBBELV
... Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Gesetz) kann mit den in § 2 dieser Verordnung bezeichneten Beständen an bevorratungspflichtigen Erdölerzeugnissen ...
§ 3 EÖlBBELV
... Unternehmer ein Verzeichnis beizufügen, das aufgegliedert in die Bestandsgruppen des § 2 Nr. 1 bis 3 folgende Angaben enthält: 1. Art und Menge der ... die Bestände befinden. (2) Bei den Meldungen über Bestände nach § 2 Nr. 1 und 2 ist außerdem der Rechtsgrund der Verfügungsberechtigung anzugeben.  ... anzugeben. (3) Den Meldungen über Bestände nach § 2 Nr. 3 sind auch eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung des belgischen Unternehmers ... 3 sind auch eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung des belgischen Unternehmers (§ 2 Nr. 3 Buchstabe b) und eine Ablichtung der Zustimmungserklärung des für die Energie ... des für die Energie zuständigen Ministers des Königreichs Belgien (§ 2 Nr. 3 Buchstabe c) ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed