§ 3 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005
Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV ... vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 2 bis 4 werden aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) ... 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe nach § 5" ersetzt. b) Die Angabe ...
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