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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung (1. TelekomSZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005 (Nr. 47); Geltung ab 23.10.2008
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2008 TelekomSZV § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7

Die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148) wird wie folgt geändert:

1.
Die §§ 2 bis 4 werden aufgehoben.

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „34" durch die Angabe „38" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „38 oder mehr" durch die Angabe „41" ersetzt und nach dem Wort „Bundessonderzahlungsgesetz" wird die Angabe „in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung" eingefügt.

cc)
In Satz 3 werden die Angabe „34" durch die Angabe „38" und die Angabe „38" durch die Angabe „41" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Beamtinnen und Beamte, die vor dem in Absatz 1 bestimmten Zahlungszeitpunkt aus dem aktiven Dienst bei der Deutschen Telekom AG ausscheiden, erhalten die anteilige Sonderzahlung mit ihren letzten vor dem Ausscheiden gezahlten Dienstbezügen."

3.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe „nach § 5" ersetzt.

b)
Die Angabe „, soweit Zahlungen nach dieser Verordnung die Höchstgrenze des § 67 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes dadurch insgesamt nicht überschreiten" wird gestrichen.

c)
Folgender Satz wird angefügt:

„Für Monate ohne Anspruch auf Besoldung erfolgt eine anteilige Kürzung, soweit vom Vorstand keine abweichende Festlegung getroffen wird."

4.
§ 7 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. TelekomSZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekom-Sonderzahlungsverordnung (TelekomSZV)
V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1925; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
§ 3 TelekomSZV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2005) geändert worden ist, außer ...