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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung (1. TelekomSZVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2008 TelekomSZV § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7
Die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die §§ 2 bis 4 werden aufgehoben.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe 34" durch die Angabe 38" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe 38 oder mehr" durch die Angabe 41" ersetzt und nach dem Wort Bundessonderzahlungsgesetz" wird die Angabe in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung" eingefügt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Angabe 34" durch die Angabe 38" und die Angabe 38" durch die Angabe 41" ersetzt.
- b)
- Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
(4) Beamtinnen und Beamte, die vor dem in Absatz 1 bestimmten Zahlungszeitpunkt aus dem aktiven Dienst bei der Deutschen Telekom AG ausscheiden, erhalten die anteilige Sonderzahlung mit ihren letzten vor dem Ausscheiden gezahlten Dienstbezügen."
- 3.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe nach § 5" ersetzt.
- b)
- Die Angabe , soweit Zahlungen nach dieser Verordnung die Höchstgrenze des § 67 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes dadurch insgesamt nicht überschreiten" wird gestrichen.
- c)
- Folgender Satz wird angefügt:
Für Monate ohne Anspruch auf Besoldung erfolgt eine anteilige Kürzung, soweit vom Vorstand keine abweichende Festlegung getroffen wird."
- 4.
- § 7 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. TelekomSZVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Telekom-Sonderzahlungsverordnung (TelekomSZV)
V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1925; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
§ 3 TelekomSZV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2005) geändert worden ist, außer ...
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