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Zitierungen von § 5 TelekomSZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TelekomSZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TelekomSZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 TelekomSZV Sonderzahlung aus besonderem Anlass (vom 23.10.2008)
... einer Sonderzahlung nach § 5 kann der Vorstand den Beamtinnen und Beamten eine Sonderzahlung bis zur Höhe von 2 Prozent ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005
Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV
... geändert: 1. Die §§ 2 bis 4 werden aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe nach den §§ 1 bis 5 " wird durch die Angabe nach § 5" ersetzt. b) Die Angabe , ... a) Die Angabe nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe nach § 5 " ersetzt. b) Die Angabe , soweit Zahlungen nach dieser Verordnung die ...
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