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Zitierungen von § 6 Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PAZEignPrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAZEignPrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
§ 44g PatAnwAPO Wiederholung der Eignungsprüfung
... Anschluß an die mündliche Prüfung mitzuteilen. Gilt die Prüfung nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur ...
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