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Zitierungen von § 12 Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PAZEignPrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAZEignPrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 13 BQFGEG Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
... durch die Wörter „Eine natürliche Person, die" ersetzt. 2. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Statistik Über Verfahren ... die" ersetzt. 2. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Statistik Über Verfahren nach diesem Gesetz wird eine Bundesstatistik ...
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