Zitierungen von § 13 AAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 AAppO Prüfungstermine
... abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung. (3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling ...
§ 22c AAppO Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (vom 01.10.2023)
... zur Eignungsprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer ...
§ 22d AAppO Kenntnisprüfung nach § 4 Absatz 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung (vom 01.10.2023)
... zur Kenntnisprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 1 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
... Ladung zur Eignungsprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer staatlichen ... Ladung zur Kenntnisprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer staatlichen ...


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