interne Verweise§ 12 AAppO Prüfungstermine ... abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung. (3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 1 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Apotheker ... Ladung zur Eignungsprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer staatlichen ... Ladung zur Kenntnisprüfung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin zu. § 13 gilt entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer staatlichen ...
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