Zitierungen von § 2 ABV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ABV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ABV Allgemeine Anforderungsbehörden
... § 5 Abs. 1 und § 79 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes sind, soweit in § 2 nichts anderes bestimmt ist, die Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der ...
§ 8 ABV Zuständigkeit in Stadtstaaten
... (2) Im Land Hamburg sind zuständig 1. in den Fällen der §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 8 die Bezirksämter; 2. für Schiffe, die nicht die ... Bezirksämter; 2. für Schiffe, die nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 erfüllen, die für die Verkehrssicherstellung zuständige ... Wasserbauanlagen zuständige Fachbehörde; 4. in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 die für die Fischerei, Abs. 1 Nr. 4 und ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 370 9. ZustAnpV Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung
...  In § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung vom 12. Juni 1989 ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 9 WSVZuAnpV Änderung der Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie Absatz 2 Nummer 2 und 4 werden jeweils die Wörter ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 225 10. ZustAnpV Änderung der Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung
...  In § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung vom 12. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed