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Zitierungen von § 7 GleibWV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GleibWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GleibWV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 GleibWV Wahlvorgang
... Wahlvorstandes im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 7 Satz 3), genügt die Anwesenheit eines Mitgliedes des Wahlvorstandes und einer Wahlhelferin ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6795/v96641.htm