Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)

V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
Geltung ab 16.07.2002; FNA: 9513-37 Schiffsbesatzung
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§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Form, Ausgestaltung und Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt vom 1. August 1968 (BGBl. I S. 905) außer Kraft.



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